Wer einmal das Außergewöhnliche erfahren hat,
kann sich nicht mehr an die Normen des Durchschnitts binden.
Richard Bach
1) Führung ausländischer Hochschulgrade:
Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000„Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinneeiner gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“können in DeutschlandInhaber des in Russland erworbenen Doktorgrades "kandidat chimiceskich nauk"anstelle der im Herkunftsland (hier Russland) zugelassenen oder nachweislich allgemeinüblichen Abkürzung die Abkürzung "Dr." ohne fachlichen Zusatz führen, jedoch muss danndie genaue Herkunftsbezeichnung (hier: "Lensowjet Technologisches Institut Leningrad")angegeben werden.
Also bitte nicht wundern, warum dies alles so kompliziert auf den Seiten geschrieben wurde.
Übrigens:
Das "Lensowjet Technologisches Institut Leningrad" wurde umbenannt, heisst jetzt
"Санкт-Петербургский Технологический Институт (Технический Университет)",
auf Deutsch: " St. Petersburg-Staatsinstitut fürTechnologie" oder kurz:
"Technische Universität St. Petersburg", wurde 1828 gegründet und ist eines der ältesten
und angesehensten Institutionen. Zur Zeit werden dort etwa 5000 Studenten ausgebildet.
Der Gebäudekomplex ist riesig und wunderschön. 
2) Berufsrechtliche Regelungen: